Die Nachbarschaften

So wie die Burschen und Mägde zur Bruder- bzw. Schwesternschaft, gehörten die Männer und Frauen zur Nachbarschaft.

Jeder Mann war 2 Jahre jüngster Nachbarvater und 2 Jahre ältester Nachbarvater und jede Frau ebenfalls 2 Jahre jüngste Nachbarmutter und 2 Jahre älteste Nachbarmutter.

In einigen Nachbarschaften waren die Ehepaare zusammen Nachbarvater und Nachbarmutter, in anderen Nachbarschaften wurden die Frauen genau wie die Männer gemäß ihres Alters Nachbarmutter. Als Nachbarvater hatte man die Pflicht die Nachbarschaft  zum Fasching und anderen Zusammenkünften einzuladen, oder ein Lokal dafür zu mieten.

In Mortesdorf gab es seit alters her 6 Nachbarschaften. Jede Nachbarschaft pflegte ihre eigenen Sitten und Bräuche.

Jede Nachbarschaft besaß: eine Nachbarschaftstruhe (Lade), zwei Nachbarzeichen, ein Nachbarschaftsbuch (mit den Statuten und Anmerkungen), eine Totenbank, Tafeln und Bänke und ein Weinfass. Das Eigentum der Nachbarschaft wurde beim ältesten Nachbarvater aufbewahrt.

Rechte und Pflichten der Nachbarschaft

Jeder Nachbar und jede Nachbarin hat das Recht an den Veranstaltungen der Nachbarschaft teilzunehmen.

Jeder Nachbar und jede Nachbarin ist verpflichtet am Sittag und an den Beerdigungen der Mitglieder seiner Nachbarschaft teilzunehmen.

Die jungen Nachbarn bis zu einem bestimmten Alter haben die Pflicht den Sarg zu tragen. Sind sie verhindert müssen sie einen jüngeren Mann als Ersatz suchen.

Jeder Nachbar (bis zu einem von der Nachbarschaft festgesetzten Alter) hat die Pflicht beim Grab ausheben mitzuhelfen. Wer verhindert ist kann 2mal fehlen oder für einen Ersatzmann sorgen. Während der Arbeit erhalten sie Brot und Getränk und nach der Beerdigung ein warmes Essen.

Der Tote wird von der Musik der Adjuvanten zum Friedhof begleitet. Dafür erhalten die Adjuvanten 10 Liter Wein und ein Essen (gewöhnlich ist es „Tokana")

Jeder Nachbar ist verpflichtet Kirchenarbeit zu leisten. Witwen müssen nur einen halben Tag arbeiten. Wer seine Arbeit wiederholt nicht macht, wird bestraft. Die Nachbarschaft ist verpflichtet beim „Aufheben" (Aufbau) der Scheune eines Nachbarn mitzuhelfen. Das Verdrehen des  Nachbarzeichens, d.h. wenn jemand den Befehl, den der Nachbarvater ausgibt anders sagt, wird auf dem Sittag bestraft.