Bruderschaft und Schwesternschaft

Alle Jugendlichen zwischen dem 15. und 25. Lebensjahr waren der Bruderschaft und Schwesternschaft verpflichtend unterstellt. Die Bruderschaft und Schwesternschaft hatten Statuten, welche den Kirchgang und die Kirchentracht regelten. In die Bruderschaft und Schwesternschaft wurden die Jugendlichen nach der Konfirmation, die am Palmsonntag stattfand, aufgenommen.

Der „Zugang" fand am Ostersonntag statt. Bei der Aufnahme mussten die jungen Burschen auf Mais knien. Der Vorsitzende der Bruderschaft war der Knechtvater, den die Burschen aus den Reihen der Presbyter wählten. Außerdem wählten sie noch einen Altknecht, einen Jungaltknecht, einen Schriftführer und zwei Anführer.

Laut Statut musste jeder Bursche in schwarzen Hosen, mit Stiefeln, „Pelzchen" und Hut in die Kirche, die Vesper und zum „Zugang" gehen. Ein unentschuldigtes Fehlen in der Kirche und der Vesper wurde auf dem Zugang bestraft, genauso wie Störungen in der Kirche oder unanständiges Benehmen am Abend.

Der Zugang wurde einmal im Monat abgehalten.

Der Zugang wurde mit folgenden Worten vom Altknecht eröffnet:

Irschtens wallen mir asem lawen Gott dunken, di as det Hil bot lassen erwielen, wät as selicb uch netzlich ze mächen äs. Schäldich se mir den troae Gott uch wegter unzeroffen, di as hot erhoalden bäs an des lav gejewärtig zegt uch stangt. Si wäste mir as ze erännern, asen löblichen gebrechen no, däde jo net nor hä gehälde warden, sondern uch underswo bä er uermer gemin. Si dide mir hier gebaeden. Hiert hier ir Brader, kloit ich af ener uch der under, et wit ich erleichtert warden." Der Zugang wurde mit folgenden Worten vom Jungaltknecht geschlossen: Wät geschän äs zwäschen disen 4 Wonjden, säll bä as gewonjden . Wi den Zugang eusbronjd, wid bestroft.

In Zeiten mit vielen Burschen, gab es zwei Bruderschaften jede mit ihrem Vorgesetzten.

Die konfirmierten Mädchen gehörten der Schwesternschaft an. Auch diese hatte ihre Statuten. Die Kirchentracht der Schwestern sah Borten, Tüchlein um den Hals und Schnürschuhe vor. In der Fastenzeit trugen sie schwarze Bänder am Borten, in der übrigen Zeit bunte Bänder. Der Vorsitzende der Schwesternschaft war der „Mägdevater", ebenfalls ein Presbyter. Die Zugangsordnung war dieselbe wie bei der Bruderschaft.

Genau wie die Kinder hatte auch die Jugend ihre bestimmten „Tänze". Der erste Tanz im Jahr war der Faschingstanz, welchen die Burschen „bestellten" (organisierten).

Die Bruderschaft und Schwesternschaft hat bis 1942 bestanden